Verbindliche Anmeldung / Bestellung

Solltest Du nach der Anmeldung keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, sende uns bitte einfach Deine Anmeldedaten per E-Mail an hallo@christina-salopek.de Danke!

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zu diesem Seminar werden folgende allgemeine Teilnahmebedingungen anerkannt.

Anmeldung:
Die Anmeldung zu diesem Seminar hat in jedem Fall schriftlich oder per Email zu erfolgen. Anmeldungen werden regelmäßig und in der Abfolge des Eingangs bearbeitet und der Eingang Ihrer Anmeldung wird von uns per automatisierter Email bestätigt.

Absage / Stornierung oder Abbruch!
Christina Salopek behält sich vor ein Seminar aus wichtigem Grund oder einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall erstattet Christina Salopek die gezahlten Seminargebühren zurück.

Bei Stornierung einer persönlichen Veranstaltung / Workshops / eines Coachings/Ausbildungs-Seminar oder eines Einzeltermins werden pauschal 25,00 Euro fällig (Ausbuchung, evtl. Rücküberweisung, Arbeit der Buchhaltung) Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Beginn des Seminars werden 50 % der Seminargebühr fällig und bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Beginn des Seminars wird der Gesamtbetrag fällig. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, dadurch entfällt dann jegliche Stornogebühr. Wird eine Seminar, ein Coaching oder eine Ausbildung nach Beginn aus eigenen Stücken abgebrochen, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages oder Teilbetrages. Es gibt Ausnahmen die in meinem Ermessen liegen, dort stelle ich eine Gutschrift aus!

Bei Stornierung einer Fernenergieveranstaltung/Webinars erfolgt keine Rückerstattung. Der Teilnehmer kann jeder Zeit eine neue Fernveranstaltung buchen und ihm wird der bezahlte Betrag vollends angerechnet!

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, mit Ausnahme der “Pay as much as you can od want” Seminare oder Fernenergieveranstaltungen. Dort versendet das Büro die Rechnung NACH Geldeingang, da es ja keinen fixen Betrag gibt.

Vielen Dank

Christina Salopek

Erklärung

Die energetische Fernbehandlung oder die persönliche Behandlung vor Ort ist keine Arbeitsmethode im Sinne des empirischen naturwissenschaftlichen Erkenntnisbereiches. Die Erfolge der energetischen Behandlungen sind daher nicht vorhersagbar bzw. messbar.

Ich wurde darüber informiert und nehme zur Kenntnis, dass ich ausdrücklich darüber aufgeklärt wurde, dass ich lediglich Hilfestellung unter Zuhilfenahme von energetischen Arbeitsmethoden erhalte, die keine schulmedizinische Behandlung darstellt.

Ich bestätige, dass mir keinerlei wie immer gearteter Erfolg, insbesondere kein Heilungs- oder Linderungserfolg, versprochen worden ist und ich freiwillig in diese Behandlung einwillige.

Ich erkläre weiteres ausdrücklich, dass ich auch den Umstand gut heiße, dass mit der vorliegenden Behandlung keinerlei Linderung oder sonstige Besserung meiner Leidenszustände und Krankheiten zu erwarten ist. Dementsprechend stellt die energetische Arbeitsmethode keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Behandlung dar.

Ich wurde darüber informiert, dass ich mich für die Diagnoseerstellung und Therapie an meinen Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten zu wenden habe.

Ich habe die Behandlungsgebühr aus freien Stücken bezahlt und erkläre ausdrücklich, dass ich die Höhe derselben für angemessen erachte. Demnach verzichte ich ausdrücklich auf gänzlichen oder auch nur teilweisen Rückersatz der von mir bezahlten Behandlungskosten und verzichte demnach, den vorliegenden Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten, da die Anwendung der energetischen Arbeitsmethode meine besondere Vorliebe in der Behandlung darstellt.

Rechtliche Hinweise:

Jegliche Sitzungen und Veranstaltungen von uns sind keine Therapie. Wir stellen keine Diagnosen. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden.  Unsere Sitzungen und Veranstaltungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich.

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.” Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.